Darf das dem Arbeitnehmer zustehende Arbeitsentgelt in ausländischer Währung bezahlt werden?
Zumindest für den Regelfall sieht § 107 GewO vor, dass das dem Arbeitnehmer zustehende Arbeitsentgelt in Euro zu berechnen und auszuzahlen ist. Hingegen ist die Vereinbarung der Höhe des Arbeitsentgelts auch in einer ausländischen Währung möglich.
Zu weiteren Einzelheiten siehe den Beitrag von Pfrang in NZA 2022, 380 ff. [„Arbeitsentgelt in ausländischer Währung“].