Bundesrat billigt erweitertes Kinderkrankengeld
Nur wenige Tage nach dem Bundestag hat am 18.01.2021 auch der Bundesrat die Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld in der Corona-Pandemie gebilligt.
20 Tage pro Elternteil, 40 Tage für Alleinerziehende
Das Kinderkrankengeld gesetzlich Versicherter steigt für das Jahr 2021 von 10 auf 20 Arbeitstage pro Elternteil und von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende, damit diese ihre Kinder zu Hause betreuen können. Der Anspruch soll nicht nur bei Krankheit des Kindes gelten, sondern auch, wenn Kitas, Schulen oder Betreuungseinrichtungen pandemiebedingt geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind. Er besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann. Zur Finanzierung überweist der Bund 300 Millionen Euro an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
Rückwirkendes Inkrafttreten
Das Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Ausweitung des Kinderkrankengelds soll rückwirkend zum 05.01.2021 in Kraft treten, die anderen Regelungen des Artikelgesetzes im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung.