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BGH bestätigt Grundsätze zur Schätzung im Steuerstrafverfahren

BGH bestätigt Grundsätze zur Schätzung im Steuerstrafverfahren
Aktuelles
29.02.2020

BGH bestätigt Grundsätze zur Schätzung im Steuerstrafverfahren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die bereits bekannten und üblichen Grundsätze zur Schätzung im Strafverfahren bestätigt (BGH, Urt. v. 10.07.2019 – 1 StR 265/18):

Ist das Ausmaß der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen ungewiss, so ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen unter der Voraussetzung zulässig, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat.

Konkret war in diesem Fall eine Berechnung der Besteuerungsgrundlagen unmöglich, da die Buchführung aufgrund unvollständig erfasster Betriebseinnahmen falsch war.

Daher ist es dem zuständigen Gericht erlaubt, die Besteuerungsgrundlagen mit den Richtwerten der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums für Finanzen pauschal zu schätzen.

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Autor(en)


Thorsten Simon
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Mail: ezetzl@lsb-tgm.de


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