Besteht für Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub?
Nein, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 19.03.2019 – 9 AZR 406/17):
„Für Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Zeitraum des unbezahlten Sonderurlaubs ist bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs regelmäßig mit ´null´ Arbeitstagen in Ansatz zu bringen.“