Startseite | Aktuelles | Besteht ein Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers (= Minijobber) nach coronabedingter, behördlich angeordneter Schließung einer Verkaufsstelle des Fachhandels?

Besteht ein Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers (= Minijobber) nach coronabedingter, behördlich angeordneter Schließung einer Verkaufsstelle des Fachhandels?

Besteht ein Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers (= Minijobber) nach coronabedingter, behördlich angeordneter Schließung einer Verkaufsstelle des Fachhandels?
Frage der Woche
08.05.2021

Besteht ein Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers (= Minijobber) nach coronabedingter, behördlich angeordneter Schließung einer Verkaufsstelle des Fachhandels?

Dazu hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen wie folgt entschieden (LAG Niedersachsen, Urt. v. 23.03.2021 – 11 Sa 1062/20):

„Wird eine Verkaufsstelle des Fachhandels durch behördliche Anordnung infolge der COVID 19-Pandemie für den Kundenverkehr geschlossen, so erhält eine geringfügige beschäftigte Arbeitnehmerin ihren Vergütungsanspruch gem. § 615 Satz 1 und 3 BGB.“

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Autor(en)


Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt

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