Besteht ein Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers (= Minijobber) nach coronabedingter, behördlich angeordneter Schließung einer Verkaufsstelle des Fachhandels?
Dazu hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen wie folgt entschieden (LAG Niedersachsen, Urt. v. 23.03.2021 – 11 Sa 1062/20):
„Wird eine Verkaufsstelle des Fachhandels durch behördliche Anordnung infolge der COVID 19-Pandemie für den Kundenverkehr geschlossen, so erhält eine geringfügige beschäftigte Arbeitnehmerin ihren Vergütungsanspruch gem. § 615 Satz 1 und 3 BGB.“