Besteht ein Anspruch auf Akteneinsicht auch dann, wenn nach dem Wissen des FG diese Akte ausschließlich aus Dokumenten besteht, die der Antragsteller bereits kennt?
Ja, meint der Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 30.05.2022 – II B 55/21). Im Leitsatz heißt es:
„Ein Anspruch auf Akteneinsicht in die Verwaltungsakte besteht auch dann, wenn nach dem Wissen des FG diese Akte ausschließlich aus Dokumenten besteht, die der Antragsteller bereits kennt.“