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Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Einfuhrumsatzsteuer

Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Einfuhrumsatzsteuer
Aktuelles
19.02.2022

Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Einfuhrumsatzsteuer

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Münster (FG Münster, Urt. v. 07.12.2021 – 15 K 3144/20 U) ist der erklärte Vorsteuerabzug für Einfuhrumsatzsteuer zu berichtigen, wenn die betreffende Einfuhrumsatzsteuer aufgrund einer Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zurückgezahlt wird.

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Autor(en)


Dietrich Loll, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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