Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Einfuhrumsatzsteuer
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Münster (FG Münster, Urt. v. 07.12.2021 – 15 K 3144/20 U) ist der erklärte Vorsteuerabzug für Einfuhrumsatzsteuer zu berichtigen, wenn die betreffende Einfuhrumsatzsteuer aufgrund einer Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zurückgezahlt wird.