Bedingt die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns eine Änderung mitbestimmter Entlohnungsgrundsätze?
Grundsätzlich nein, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Beschl. v. 27.04.2021 – 1 ABR 21/20, DB 2021, 1619). Im Leitsatz heißt es:
„Allein die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns bedingt keine Änderung mitbestimmter Entlohnungsgrundsätze.“