Außergerichtlicher Tatsachenvergleich kann Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausschließen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat sich mit einer Frage im Zusammenhang mit einem außergerichtlichen Vergleich, einem sog. Tatsachenvergleich, befasst (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.05.2021 – 21 Sa 638/20 m. Anm. Glajcar in DB 2021, 2699). Im Leitsatz der Entscheidung heißt es:
„Die Vorschrift des § 3 Satz 1 MiLoG, wonach eine Vereinbarung, durch die der gesetzliche Mindestlohn unterschritten wird, insoweit unwirksam ist, gilt auch für außergerichtliche Vergleiche, durch die ein Streit über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Entgeltanspruchs ausgeräumt wird (sogenannter Tatsachenvergleich).“