Auflassungsvormerkung entspricht nicht Übertragung von Familienheim
Mit Urteil des BFH v. 29.11.2017 -II R 14/16 – BStBl. II 2018, 362 entschied dieser, dass der von Todes wegen erfolgte Erwerb eines durch eine Anschaffungsvormerkung gesicherten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Familienheim durch den überlebenden Ehegatten nicht von der Erbschaftsteuer befreit ist. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 1 ErbStG wird die Steuerbefreiung nur dann gewährt, wenn der verstorbene Ehegatte zivilrechtlicher Eigentümer oder Miteigentümer des Familienheims war und der überlebende Ehegatte das zivilrechtliche Eigentum oder Miteigentum von Todes wegen erwirbt.