Arzthaftung wegen eines Aufklärungsfehlers
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat entschieden, dass die Haftung eines Arztes wegen eines Aufklärungsmangels verlangt, dass der Patient den Nachweis erbringt, dass der Schaden auf den nicht von der Einwilligung abgedeckten und mithin rechtswidrigen Teil einer Operation zurückzuführen ist (OLG Dresden, Beschl. v. 16.02.2022 – 4 U 1481/21).