Ansprüche des Käufers einer Immobilie, der aufgrund einer Pflichtverletzung des Verkäufers vom Kaufvertrag zurücktritt
Der Bundesgerichtshof(BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v. 24.09.2021 – V ZR 272/19):
„Kann sich der Käufer einer Immobilie aufgrund einer Pflichtverletzung des Verkäufers von dem Kaufvertrag lösen, stellen die von ihm an einen Makler gezahlte Provision und die von ihm entrichtete Grunderwerbsteuer ersatzfähige Schadensersatzpositionen dar; die Erstattungsansprüche gegen den Makler und den Fiskus sind entsprechend § 255 BGB an den Verkäufer abzutreten (Bestätigung von Senat, Urteil vom 5. März 1993 – V ZR 140/91, NJW 1993, 1703).“