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Anspruch einer Praxisklinik auf Abschluss eines Versorgungsvertrages?

Anspruch einer Praxisklinik auf Abschluss eines Versorgungsvertrages?
Frage der Woche
25.02.2020

Anspruch einer Praxisklinik auf Abschluss eines Versorgungsvertrages?

Siehe dazu das Urteil des Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz (LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 05.12.2019 – L 5 KR 89/18):

1. Dem Anspruch einer Praxisklinik im Sinne von § 115 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V auf Abschluss eines Versorgungsvertrages nach §§ 108 Nr. 3, 109 SGB V steht deren fehlende Eigenschaft als Krankenhaus entgegen.

2. Dass es sich bei Praxiskliniken nicht um Krankenhäuser handelt, folgt aus einer Auslegung der §§ 115 Abs. 2 S 1 Nr. 1, 122 S. 1 Nr. 1 SGB V.

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Dr. jur. Lars Lindenau
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