Anspruch des WEG-Verwalters, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wie folgt entschieden (BGH, Urt. v. 10.12.2021 – V ZR 32/21):
„Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, kann gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zustehen (…).“