Anspruch des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz für mutmaßlich beschädigte, sicherheitsrelevante Bauteile
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat entschieden (OLG Dresden, Urt. v. 29.07.2020 – I U 679/20):
1. Es ist im Rahmen der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nicht zu beanstanden, wenn auf Anraten einer Fachwerkstatt ein sicherheitsrelevantes Bauteil ausgetauscht wird, soweit nach fachkundiger Untersuchung des Fahrzeugs davon auszugehen ist, dass dieses Bauteil durch den Unfall in Mitleidenschaft gezogen wurde und künftig ein Sicherheitsrisiko besteht.
2. Hierfür reicht es aus, dass die mit einer Fahrwerksvermessung festgestellte Spurabweichung mit dem streitgegenständlichen Unfall in Zusammenhang stehen könnte, eine Beschädigung mit vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand technisch aber sicher nicht nachvollziehbar ist.
3. Eine Empfehlung des Herstellers des Kfz zum Austausch bei festgestellter Spurabweichung nach Unfall darf der Geschädigte berücksichtigen.