Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Schadensersatz wegen verspäteter Gehaltszahlung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat entschieden (LAG Nürnberg, Urt. v. 20.01.2021 – 2 Sa 253/20 m. Anm. Vößing in DB 2021, 1539):
„Führt die verspätete Entgeltzahlung auf Grund gesetzlicher Vorschriften zu einer Minderung des Anspruchs auf Elterngeld, hat der Arbeitgeber den entsprechenden Schaden nach § 286 BGB zu ersetzen. Der Arbeitnehmer muss sich jedoch durch die verspätete Zahlung entstehende Steuervorteile im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.“