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Anspruch auf Urlaubsabgeltung als Neumasseverbindlichkeit?

Anspruch auf Urlaubsabgeltung als Neumasseverbindlichkeit?
Frage der Woche
28.01.2021

Anspruch auf Urlaubsabgeltung als Neumasseverbindlichkeit?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (BAG, Urt. v. 10.09.2020 – 6 AZR 94/19 (A)):

„1. Die Urlaubsabgeltung ist eine (Neu-)Masseverbindlichkeit, wenn der Arbeitnehmer vom (starken vorläufigen) Insolvenzverwalter bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Arbeitsleistung herangezogen worden ist.

  1. Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts will die Auffassung vertreten, dass eine quotale Berichtigung dieser Verbindlichkeit der Systematik der Insolvenzordnung widerspricht. Er sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung durch das Urteil des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. November 2006 (- 9 AZR 97/06 – BAGE 120, 232) gehindert und fragt daher gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG beim Neunten Senat an, ob dieser an seiner Rechtsprechung festhält.“

Damit ist die in der Überschrift gestellte Frage derzeit nicht beantwortet. Vielmehr hängt die Antwort von dem weiteren Verlauf der Abstimmung zwischen den Senaten des BAG ab.

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt



Erion Metoja
Rechtsanwalt

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