Anspruch auf Schadensersatz wegen Verstoßes gegen eine Gerichtsstandsvereinbarung?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v. 17.10.2019 – III ZR 42/19):
1. Die Vereinbarung eines inländischen Gerichtsstands kann eine Verpflichtung begründen, Klagen nur an diesem Gerichtsstand zu erheben.
2. Verletzt eine Vertragspartei schuldhaft diese Verpflichtung durch die Klage vor einem US-amerikanischen Gericht, das die Klage wegen fehlender Zuständigkeit abweist und entsprechend US-amerikanischem Prozessrecht („American rule of costs“) eine Kostenerstattung nicht anordnet, ist sie gemäß § 280 Abs. 1 BGB verpflichtet, der anderen Partei die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung zu ersetzen.
Siehe zu dieser Entscheidung auch den Beitrag von Skauradszun in DB 2020, 100 ff.