Anspruch auf Erstattung von Kosten für ein Fitnessstudio nach einem Verkehrsunfall?
Das Landgericht (LG) Wiesbaden hat entschieden, dass das Opfer eines Verkehrsunfalles die Erstattung von Kosten für den Besuch eines Fitnessstudios begehren kann, wenn dies aufgrund des durch einen Verkehrsunfall vom Schädiger zu verantwortenden Gesundheitszustandes des Opfers bedingt ist (LG Wiesbaden, Urt. v. 22.10.2019 – 9 O 218/18).
Konkret ging es um ein unfallbedingt notwendiges Muskelaufbautraining zum Zwecke der Gelenkstabilisierung.