Angemessenheit von Geschäftsführer-Gehältern bei gemeinnützigen Organisationen
Zahlt eine gemeinnützige Organisation Gehälter an Personen, so dürfen diese nicht unverhältnismäßig hoch sein. Denn mit unverhältnismäßig hohen Vergütungen wird gegen das sog. Mittelverwendungsgebot verstoßen, was schwerwiegende Konsequenzen haben kann – bis hin zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit.
Insofern ist es für viele gemeinnützige Organisationen wichtig zu wissen, ob die Vergütungen angemessen sind und wie insbesondere ein angemessenes Geschäftsführer-Gehalt ermittelt werden kann.
Die Finanzverwaltung zieht im Rahmen eines externen Fremdvergleichs regelmäßig Geschäftsführer-Gehaltsstudien heran, die nur relativ geringe Gehälter als angemessen ansehen, da darin allein auf Vergütungen im gemeinnützigen Bereich abgestellt wird.
Der BFH hat nun aber klargestellt, dass hinsichtlich der Angemessenheit von Geschäftsführer-Gehältern bei gemeinnützigen Organisationen keine Besonderheiten gelten würden. Es sei durchaus zulässig, Geschäftsführern von gemeinnützigen Organisationen Vergütungen zu zahlen, die denen eines normalen Wirtschaftsunternehmens entsprechen (BFH, Urt. v. 12.03.2020 – V R 5/17).