Anbau an ein bestehendes Gebäude als Verbraucherbauvertrag?
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat im Leitsatz zu 1.) wie folgt entschieden (OLG Stuttgart, Urt. v. 21.12.2021 – 10 U 149/21, NJW-Spezial 2022, 270):
„Der Anbau von zwei Balkonen mit Glasdach und Außentreppe an ein bestehendes Gebäude stellt keine erhebliche Umbaumaßnahme iSd. § 650i Abs. 1 BGB und begründet daher keinen Verbraucherbauvertrag.“