Änderung der Zahlungsmodalitäten bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Hinblick auf den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat im Leitsatz wie folgt entschieden (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 11.01.2024 – 3 Sa 4/23):
„Die Zweifelsregelung in § 271 Abs. 2 BGB gestattet es einem Arbeitgeber nicht, eine dem Arbeitnehmer bisher zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kraft einseitiger Entscheidung stattdessen in anteilig umgelegten monatlichen Teilbeträgen zu gewähren, um sie pro rata temporis auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können.“