Achtung! Gesetzesänderung zum Thema Tankgutscheine in Höhe von 44,00 EUR an Arbeitnehmer ab 01.01.2020
Ab 01.01.2020 findet der neu geregelte § 8 EStG Anwendung.
Bisher war eine nachträgliche Kostenerstattung mit Zahlungsquittung bei einer frei wählbaren Tankstelle zulässig. Dies ist nun nicht mehr der Fall, so dass eine solche nachträgliche Kostenerstattung vom Arbeitgeber grundsätzlich keine Sachbezüge mehr darstellen.
Wie können ab 01.01.2020 noch steuerfreie Sachbezüge gewährt werden?
Gutscheine und Geldkarten, welche jedoch ausschließlich für den Kauf von Waren und Dienstleistungen nutzbar sein dürfen, bleiben außer Ansatz. Zu beachten ist, dass diese nunmehr nur noch im Inland eingesetzt werden dürfen. Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG sind zu beachten.