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Abschluss eines Ehevertrages erst mehrere Monate nach der Heirat

Abschluss eines Ehevertrages erst mehrere Monate nach der Heirat
Aktuelles
26.07.2021 — Lesezeit: 1 Minute

Abschluss eines Ehevertrages erst mehrere Monate nach der Heirat

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.03.2021 – 5 UF 125/20, NJW-Spezial 2021, 389 = NJW-RR 2021, 654):

„Dass ein Ehevertrag erst mehrere Monate nach der Heirat geschlossen wird, steht dessen Beurteilung als sittenwidrig aufgrund einer Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände nicht grundsätzlich entgegen.“

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Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

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Daniela Wackerbarth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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