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400.000,00 Euro Schmerzensgeld für das Opfer eines Verkehrsunfalls

LG Frankenthal spricht hohe Schmerzensgeld zu
400.000,00 Euro Schmerzensgeld für das Opfer eines Verkehrsunfalls
Aktuelles
06.03.2020

400.000,00 Euro Schmerzensgeld für das Opfer eines Verkehrsunfalls

LG Frankenthal spricht hohe Schmerzensgeld zu

Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat dem Opfer eines Verkehrsunfalls ein Schmerzensgeld in Höhe 400.000,00 EUR zugesprochen (LG Frankenthal, Urt. v. 10.01.2020 – 4 O 494/15). In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

Damit hat die Kammer ein für die Verhältnisse in Deutschland auffallend hohes Schmerzensgeld ausgesprochen und dies mit den außergewöhnlich schweren Unfallfolgen für den Verletzten begründet.

Der Kläger war als Beifahrer im Fahrzeug eines betrunkenen Fahrers schwer verletzt worden. Dieser war gegen 4:00 Uhr nachts in Lambrecht mit 1,1 ‰ Blutalkoholgehalt unterwegs, als er mit seinem Fahrzeug von der Straße abkam. Die Verletzungen des Klägers waren so schwer, dass sie zu einer Querschnittslähmung führten. Dass der Kläger – wie von der beklagten Versicherung behauptet – nicht angeschnallt war, sah das Gericht nach der Einholung eines Sachverständigengutachtens als nicht erwiesen an.

Ebenso wenig konnte nach Auffassung des Gerichts nach der Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen nachgewiesen werden, dass der Beifahrer bei Antritt der Fahrt erkannt hatte, dass der Fahrer alkoholisiert war. Für das Gericht stand zwar fest, dass die Beteiligten sich zu Beginn des Abends zum gemeinsamen Vorglühen getroffen hatten. Es habe sich jedoch nicht aufklären lassen, ob die Beteiligten auch den weiteren Abend zusammen verbracht und Alkohol getrunken hätten.

Nachdem der Kläger inzwischen auch psychisch erheblich unter den Unfallfolgen leide und in einem Pflegeheim leben müsse, hielt die 4. Zivilkammer ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000,00 Euro für angemessen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


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