Startseite | Stichworte | Sperrminorität (Gesellschafter)
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/sozialrecht/sperrminoritaet-gesellschafter/statuspruefstelle/
https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/sozialrecht/sperrminoritaet-gesellschafter/statuspruefstelle
Sozialrecht

Sperrminorität (Gesellschafter)

Als Sperrminorität bezeichnet man die Möglichkeit eines Gesellschafters mit einem Geschäftsanteil von unter 50 %, bei Abstimmungen einen bestimmten Beschluss verhindern zu können.

Sperrminoritäten spielen unter anderem beim sozialrechtlichen Status von Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern eine Rolle.

Siehe auch unser Dienstleistungsangebot Statusprüfstelle und unsere Ausführungen zu den Stichworten unechte Sperrminorität und echte Sperrminorität.

(Letzte Aktualisierung: 19.04.2017)

DIE WELT VON ETL
ETL Standorte

Unsere Standorte finden Sie hier.

ANSPRECHPARTNER


Raik Pentzek
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten



Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten