https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/sozialrecht/sperrminoritaet-gesellschafter/statuspruefstelle
Sperrminorität (Gesellschafter)
Als Sperrminorität bezeichnet man die Möglichkeit eines Gesellschafters mit einem Geschäftsanteil von unter 50 %, bei Abstimmungen einen bestimmten Beschluss verhindern zu können.
Sperrminoritäten spielen unter anderem beim sozialrechtlichen Status von Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern eine Rolle.
Siehe auch unser Dienstleistungsangebot Statusprüfstelle und unsere Ausführungen zu den Stichworten unechte Sperrminorität und echte Sperrminorität.
(Letzte Aktualisierung: 19.04.2017)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de