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Unechte Sperrminorität (Sozialversicherungspflicht)
Es ist zwischen einer echten und einer unechten Sperrminorität zu unterscheiden.
Eine unechte Sperrminorität liegt vor, wenn nur bestimmte, von den Gesellschaftern definierte Entscheidungen verhindert werden können. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung, dass Entscheidungen der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die unechte Sperrminorität führt nur in Ausnahmefällen zu einer Sozialversicherungsfreiheit.
Siehe auch unsere Ausführungen zu den Stichworten Sperrminorität und echte Sperrminorität.
Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten. Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit!
(Letzte Aktualisierung: 19.04.2017)
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