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Vaterschaftsanerkennung
Hierunter ist die Anerkenntniserklärung, Vater des leiblichen Kindes zu sein, zu verstehen und ist für Kinder nicht verheirateter Eltern erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung muss öffentlich beurkundet werden, in der Regel erfolgt dies kostenfrei vor dem zuständigen Jugendamt. Weiter ist die Zustimmung der Mutter zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich.
Die Folge der anerkannten Vaterschaft ist, trotz der Reform zum Sorgerecht 2013 noch immer nicht automatisch ein gemeinsames Sorgerecht.
Mit der Anerkenntnis der Vaterschaft entsteht jedoch die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt.
(Letzte Aktualisierung: 09.05.2014)
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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
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