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Zweitwohnungsteuer und Werbungskosten

Zweitwohnungsteuer und Werbungskosten
Aktuelles
20.07.2024

Zweitwohnungsteuer und Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat wie folgt entschieden (BFH, Urt. v. 13.12.2023 – VI R 30/21, NJW-Spezial 2024, 386):

„Die Zweitwohnungsteuer ist Aufwand für die Nutzung der Unterkunft und unterfällt daher bei den Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes.“

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Autor(en)


Dietrich Loll, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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