Zusammenhang zwischen einem Wohnungsmietvertrag und einem Arbeits- oder Dienstverhältnis
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v. 11.11.2020 – VIII 191/18):
„Eine Vertragsbestimmung, die die Beendigung eines Mietvertrags an die Beendigung eines (unbefristeten) Arbeits- oder Dienstverhältnisses knüpft, stellt eine auflösende Bedingung dar. Macht der Mieter deutlich, nicht ausziehen zu wollen und somit die Bedingung nicht gegen sich gelten zu lassen, wird das Mietverhältnis zwischen den Parteien unverändert fortgesetzt.“