Zurückweisung der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen fehlender Einwilligung des Berechtigten
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass § 185 Abs. 1 BGB auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gilt (BAG, Urt. v. 27.02.2020 – 2 AZR 570/19, NJW 2020, 2976).