Zur Höhe der Grundsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Urt. v. 28.09.2022 – II R 32/20, NJW-Spezial 2023, 163):
„Veräußert eine erschließungspflichtige Gemeinde ein Grundstück und übernimmt der Erwerber dabei die vertragliche Verpflichtung, für die zukünftige Erschließung des Grundstücks einen bestimmten Betrag zu zahlen, ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs regelmäßig nur das unerschlossene Grundstück (Fortsetzung des BFH-Urteils vom 15.03.2001 – II R 39/99).“