Zur hälftigen Mithaftung bei vermeidbarer Kollision mit einem verkehrswidrig wendenden Fahrzeug
Das Landgericht (LG) Hanau hat in einer Verkehrsunfallsache im Leitsatz zu wie folgt entschieden (LG Hanau, Beschl. v. 13.06.2023 – 2 S 62/22):
„Ein Fahrzeugführer darf sich nicht darauf verlassen, dass ein verkehrswidrig auf seiner Fahrbahn zum Zwecke des Wendens querstehendes Fahrzeug rechtzeitig weiterfährt, sondern muss eine Kollision ggf. durch vollständiges Anhalten seines Fahrzeugs verhindern.“
Im Ergebnis gelangte das LG zu einer hälftigen Haftung der an dem Verkehrsunfall Beteiligten.