Zum zustimmungsfreien Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück durch einen Minderjährigen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Leitsatz zu a) und b) wie folgt entschieden (BGH, Beschl. v. 18.04.2024 – V ZB 51/23):
„Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem nicht vermieteten oder verpachteten Grundstück durch einen Minderjährigen ist lediglich rechtlich vorteilhaft i.S.v. § 107 BGB.
Möchte ein Elternteil einen Miteigentumsanteil an einem ihm gehörenden – weder vermieteten noch verpachteten – Grundstück auf sein minderjähriges Kind übertragen, muss die von den Eltern des Minderjährigen in dessen Namen erklärte Auflassung nicht durch einen Ergänzungspfleger genehmigt werden (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 25. November 2004 – V ZB 13/04, BGHZ 161, 170).“