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Zum Vorsteuerabzug bei der Reparatur eines Hausdaches im Zusammenhang mit der unsachgemäßen Montage einer Photovoltaik-Anlage

Zum Vorsteuerabzug bei der Reparatur eines Hausdaches im Zusammenhang mit der unsachgemäßen Montage einer Photovoltaik-Anlage
Aktuelles
08.06.2023

Zum Vorsteuerabzug bei der Reparatur eines Hausdaches im Zusammenhang mit der unsachgemäßen Montage einer Photovoltaik-Anlage

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Urt. v. 07.12.2022 – XI R 16/21, DB 2023, 1069):

„Maßgebend für den Vorsteuerabzug ist nicht nur die Verwendung der vom Steuerpflichtigen bezogenen Eingangsleistung, sondern auch der ausschließliche Entstehungsgrund des Eingangsumsatzes.

Wird aufgrund der unsachgemäßen Montage einer unternehmerisch genutzten Photovoltaik-Anlage das Dach eines eigenen Wohnzwecken dienenden Hauses beschädigt, steht dem Unternehmer für die zur Beseitigung des Schadens notwendigen Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten der Vorsteuerabzug zu.

Die weitere auch eigenen Wohnzwecken dienende Nutzung des Hausdachs ist für den Vorsteuerabzug jedenfalls dann nicht maßgeblich, wenn dem Unternehmer über die Schadensbeseitigung hinaus in seinem Privatvermögen kein verbrauchsfähiger Vorteil verschafft wird.“

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Dietrich Loll, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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