Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v. 06.10.2022 – VII ZR 895/21):
„Wird eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich.“