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Zu den Anforderungen bei der Möglichkeit der Ablehnung von Cookies / Cookie-Bannern

Zu den Anforderungen bei der Möglichkeit der Ablehnung von Cookies / Cookie-Bannern
Aktuelles
05.07.2024 — zuletzt aktualisiert: 31.07.2024

Zu den Anforderungen bei der Möglichkeit der Ablehnung von Cookies / Cookie-Bannern

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat sich mit der Gestaltung von Cookie-Bannern befasst (OLG Köln, Urt. v. 19.01.2024 – 6 U 80/23, NJW 2024, 1517).

Das Gericht ist der Auffassung, dass eine Gestaltung von Cookie-Bannern, die dem Verbraucher auf der ersten Ebene keine Ablehnungsoption anbietet und auf der zweiten Ebene zur Abgabe der Einwilligung hinlenkt, keine freiwillige und hinreichend aufgeklärte Einwilligung im Sinne von § 25 Abs. 1 TDDSG, Art. 4 Nr. 11 DSGVO sei, wenn der Verbraucher den Button „Alles akzeptieren“ auf der zweiten Ebene angeklickt hat.

Zudem weist das OLG darauf hin, dass die Gestaltung eines Cookie-Banners mit dem Button „Akzeptieren und schließen X“ in der rechten oberen Ecke gegen die Grundsätze der Transparenz und Freiwilligkeit der Einwilligung verstoße und damit zu deren Unwirksamkeit führe.

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Autor(en)


Rainer Robbel
Rechtsanwalt
ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV-zert.), Datenschutzauditor (Bitkom-zert.)

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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