Zu den Anforderungen bei der Möglichkeit der Ablehnung von Cookies / Cookie-Bannern
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat sich mit der Gestaltung von Cookie-Bannern befasst (OLG Köln, Urt. v. 19.01.2024 – 6 U 80/23, NJW 2024, 1517).
Das Gericht ist der Auffassung, dass eine Gestaltung von Cookie-Bannern, die dem Verbraucher auf der ersten Ebene keine Ablehnungsoption anbietet und auf der zweiten Ebene zur Abgabe der Einwilligung hinlenkt, keine freiwillige und hinreichend aufgeklärte Einwilligung im Sinne von § 25 Abs. 1 TDDSG, Art. 4 Nr. 11 DSGVO sei, wenn der Verbraucher den Button „Alles akzeptieren“ auf der zweiten Ebene angeklickt hat.
Zudem weist das OLG darauf hin, dass die Gestaltung eines Cookie-Banners mit dem Button „Akzeptieren und schließen X“ in der rechten oberen Ecke gegen die Grundsätze der Transparenz und Freiwilligkeit der Einwilligung verstoße und damit zu deren Unwirksamkeit führe.