Wie ist der Streitwert bei einem nachvertraglichem Wettbewerbsverbot (§§ 74 ff. HGB) zu bemessen?
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat zu dieser Frage im April 2023 wie folgt entschieden (LAG Nürnberg, Beschl. v. 18.04.2023 – 2 Ta 37/23):
„Der Streit über das Bestehen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots kann regelmäßig nach Dauer und Höhe der hieraus zu zahlenden Karenzentschädigung bemessen werden.“