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Wer muss bei einem zum Ende des Wirtschaftsjahres durchgeführten Verwalterwechsel die Jahresabrechnung erstellen?

Wer muss bei einem zum Ende des Wirtschaftsjahres durchgeführten Verwalterwechsel die Jahresabrechnung erstellen?
Frage der Woche
23.02.2022

Wer muss bei einem zum Ende des Wirtschaftsjahres durchgeführten Verwalterwechsel die Jahresabrechnung erstellen?

Siehe dazu etwa den Beitrag von Drasdo in NJW-Spezial 2022, 33. Drasdo ist der Auffassung, dass der zum Ende eines Wirtschaftsjahres durchgeführte Wechsel des Verwalters dazu führt, dass die Pflicht zur Jahresabrechnung nur von dem jeweils aktuellen Organwalter erfüllt werden kann. Hinsichtlich des ausgeschiedenen Verwalters verweist Drasdo auf §§ 675, 660, 666 BGB.

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