Wer entscheidet darüber, welches Mitglied eines Betriebsrats an einer Schulung teilnimmt?
Das entscheidet grundsätzlich der Betriebsrat. Ein Auswahlrecht des einzelnen Mitglieds eines Betriebsrats besteht nur dann, wenn es mehrere gleichartige und gleichwertige Seminarveranstaltungen bzw. Schulungen gibt.
Siehe dieser Thematik auch LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.05.2020 – 15 TaBV 85/20 m. Anm. Pitzer in DB 2020, 2303.