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Was versteht man unter einer Familienpflegzeit?

Was versteht man unter einer Familienpflegzeit?
Frage der Woche
04.05.2023

Was versteht man unter einer Familienpflegzeit?

Siehe dazu § 2 Abs. 1 Satz 1 FPfZG:

„Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung für längstens 24 Monate (Höchstdauer) teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Familienpflegezeit).“

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Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt



Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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