Startseite | Aktuelles | Was folgt rechtlich aus der Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer Partnerschaftsgesellschaft durch einen Unbefugten?

Was folgt rechtlich aus der Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer Partnerschaftsgesellschaft durch einen Unbefugten?

Was folgt rechtlich aus der Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer Partnerschaftsgesellschaft durch einen Unbefugten?
Frage des Tages
31.08.2024

Was folgt rechtlich aus der Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer Partnerschaftsgesellschaft durch einen Unbefugten?

Siehe dazu BGH, Urt. v. 14.06.2024 – V ZR 8/23 [Leitsatz]:

„Bei der Partnerschaftsgesellschaft führt die Einberufung durch einen Unbefugten zur Unwirksamkeit der Einladung und zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse.“

Suchen
Autor(en)


Dr. Mario Hoffmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: dresden@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten



Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel