Was folgt bei einer Erhöhung der Arbeitszeit gemäß § 9 TzBfG für die Vergütung?
Die Vergütung steigt entsprechend (so ArbG Düsseldorf, Urt. v. 19.04.2023 – 15 Ca 884/22). Im Leitsatz des Urteils zu 1.) heißt es:
„Aus einer Erhöhung der Arbeitszeit gemäß § 9 TzBfG folgt ein entsprechender Anspruch auf Erhöhung der Arbeitsvergütung.“