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Wann verjährt der Anspruch auf Übertragung von Wohneigentum?

Wann verjährt der Anspruch auf Übertragung von Wohneigentum?
Frage der Woche
07.09.2021

Wann verjährt der Anspruch auf Übertragung von Wohneigentum?

Dazu sagt das Oberlandesgericht (OLG) München (OLG München, Beschl. v. 18.02.2021 – 33 W 92/21, NJW 2021, 2443):

„§ 196 BGB gilt für alle Ansprüche, die unmittelbar auf die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück gerichtet sind und die dem Grundeigentum gleichgestellten Fälle, insbesondere das Wohnungseigentum (§§ 1 ff. WEG). Ob eine Gegenleistung geschuldet ist, ist irrelevant (Piekenbrock in: BeckOGK/BGB, a.a.O. § 196 Rn. 7).“

Ergänzender Hinweis

196 BGB bestimmt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren.

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