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Wann kann ein Nachbar die Entfernung einer Videokamera (nicht) verlangen?

Wann kann ein Nachbar die Entfernung einer Videokamera (nicht) verlangen?
Frage der Woche
11.11.2023

Wann kann ein Nachbar die Entfernung einer Videokamera (nicht) verlangen?

Das Landgericht (LG) Saarbrücken hat im Leitsatz zu 2.) und 3.) wie folgt entschieden (LG Saarbrücken, Urt. v. 13.10.2023, 13 S 32/23):

„Ein Anspruch auf Entfernung von durch den Nachbarn installierten Kameras aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn allein diese Maßnahme den Nichteintritt der drohenden Beeinträchtigung gewährleistet.

Ein Anspruch auf Unterlassung von Videoaufzeichnungen scheidet aus, wenn nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers betroffen ist. Dies ist der Fall, wenn die durch den Nachbarn installierten Kameras lediglich Ausschnitte des Nachbargrundstücks erfassen können, welche nicht durch den Mietvertrag des Klägers erfasst sind und der Grundstückseigentümer mit einer Videoaufzeichnung einverstanden ist.“

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Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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