Wann ist die Vermietung einer Wohnung als unternehmerische Tätigkeit anzusehen?
Siehe dazu den kurzen Beitrag von Drasdo in NJW-Spezial 2022, 417. Der Autor geht davon aus, dass stets die Umstände des Einzelfalls darüber entscheiden, ob die Vermietertätigkeit als private Vermögensverwaltung oder als Tätigkeit eines Unternehmers zu betrachten sei. Die Beweislast für eine unternehmerische Tätigkeit sieht Drasdo grundsätzlich beim Mieter.