Wann beginnt die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers?
Siehe dazu BFH, Urt. v. 01.09.2022 – IV R 13/20, DB 2022, 2702 [Leitsatz zu 2.)]:
„Die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers beginnt frühestens mit dem Abschluss eines (wirksamen) Kaufvertrags über eine erste Immobilie, denn erst hierdurch wird er in die Lage versetzt, seine Leistung am Markt anzubieten.“