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Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts

Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts
Aktuelles
07.07.2023

Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wie folgt entschieden (BGH, Beschl. v. 27.04.2023 – V ZB 58/22):

„Das dingliche Vorkaufsrecht genießt jedenfalls dann Vorrang vor dem Vorkaufsrecht des Mieters, wenn es von dem Eigentümer zugunsten eines Familienangehörigen i.S.v. § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB bestellt wurde.“

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Autor(en)


Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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