Verringert sich bei Bezug von Kurzarbeitergeld der Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung?
Grundsätzlich gilt bei Beschäftigten, dass bei Bezug von Kurzarbeitergeld keine Änderungen im Versicherungsschutz eintreten.
In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt das Versicherungsverhältnis unverändert bestehen, solange Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht.
Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten. Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit!
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