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Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen gerichtlich angeordnete Ordnungstermine

Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen gerichtlich angeordnete Ordnungstermine
Aktuelles
23.12.2022 — Lesezeit: 1 Minute

Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen gerichtlich angeordnete Ordnungstermine

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 22.08.2022 – 6 WF 112/22):

„Auch gegen den Umgangsberechtigten können bei Verweigerung der Wahrnehmung gerichtlich angeordneter Umgangstermine Ordnungsmittel jedenfalls dann verhängt werden, wenn die Gründe der Verweigerung (hier: Kosten des Umgangs) bereits im Erkenntnisverfahren berücksichtigt wurden.“

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin

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Daniela Wackerbarth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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